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EUDR 101: Was sind Betreiber und Händler?
Das Verständnis der EUDR-Bedingungen ist für die langfristige Einhaltung entscheidend
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führt strenge Anforderungen für Unternehmen ein, die entsprechende Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, bereitstellen oder exportieren. Ein zentrales Element der Verordnung ist die Unterscheidung zwischen „Betreibern“ und „Händlern“, da jede Kategorie unterschiedliche Compliance- und Sorgfaltspflichten mit sich bringt.
Das Verständnis dieser Definitionen ist für Unternehmen in globalen Lieferketten von entscheidender Bedeutung, da eine falsche Einstufung der eigenen Rolle zu rechtlichen Konsequenzen und Geldstrafen führen kann.
Dieser Artikel erläutert, was es bedeutet, ein Betreiber im Sinne der EUDR zu sein, wie sich Betreiber von Händlern unterscheiden und welche praktischen Auswirkungen dies für Unternehmen hat, die sich in diesem Regulierungsrahmen bewegen.
Was ist ein Operator in EUDR?
Gemäß der EU-Verordnung ist ein Marktteilnehmer jede natürliche oder juristische Person, die entsprechende Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder exportiert. Zu den Marktteilnehmern zählen auch Unternehmen, die Rohstoffe von Unternehmen kaufen, die in die EU exportieren, und diese zu einem neuen Produkt verarbeiten, das dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.
Beispielsweise wäre ein Unternehmen, das Kakaobutter in die EU importiert, ein Marktteilnehmer, und ein Unternehmen, das diese Kakaobutter dann zur Herstellung von Schokolade kauft, ist ebenfalls ein Marktteilnehmer. Die vom ersten Unternehmen importierte Kakaobutter hat einen HS-Code, während die vom zweiten Unternehmen hergestellte Schokolade einen neuen HS-Code hat. Daher gelten beide Unternehmen als Marktteilnehmer. Das erste Unternehmen würde als „vorgelagerter Marktteilnehmer“ und das zweite als „nachgelagerter Marktteilnehmer“ gelten. Weiter entlang der Lieferkette können wir auch ein drittes Unternehmen betrachten, das diese Schokolade außerhalb der EU exportiert. Dieses Unternehmen würde gemäß der EU-Verordnung ebenfalls als nachgelagerter Marktteilnehmer gelten.
Bei der Übermittlung ihrer Sorgfaltspflichterklärung im Informationssystem können sich nachgeschaltete Akteure in der Lieferkette auf früher in der Lieferkette durchgeführte Sorgfaltspflichten beziehen, indem sie die jeweilige Referenznummer für die Teile ihrer betreffenden Produkte angeben, die bereits einer Sorgfaltspflichtprüfung unterzogen wurden.
Sie sind jedoch verpflichtet, die Durchführung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen und bleiben im Falle eines Verstoßes gegen die Verordnung rechtlich verantwortlich. Für Teile relevanter Produkte, die keiner Sorgfaltspflicht unterzogen wurden, müssen die Betreiber ihre Sorgfaltspflicht in vollem Umfang erfüllen und eine Sorgfaltspflichterklärung abgeben.
Wie definiert EUDR einen Händler?
Ein Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die nicht der Marktteilnehmer ist und die betreffenden Produkte auf dem EU-Markt bereitstellt. Er bringt das Produkt im Wesentlichen unverändert auf den Markt.
Um beim vorherigen Beispiel zu bleiben: Ein Händler wäre ein Unternehmen, das Schokolade kauft und in Geschäften und Supermärkten verkauft.
Händler importieren, exportieren oder verändern kein Produkt, sondern handeln und vertreiben lediglich bereits auf dem EU-Markt vorhandene Produkte.
Einige der Verantwortlichkeiten der Händler hängen von der Größe des Unternehmens ab, darunter:
- Große Händler: Ähnliche Sorgfaltspflichten wie Betreiber.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Geringere Verpflichtungen (Aufbewahrung und Weitergabe von Aufzeichnungen über ihre Lieferanten und Kunden).
- Beispiel: Ein Großhändler kauft Holz innerhalb der EU, um es an Einzelhändler weiterzuverkaufen.
Die Unterscheidung zwischen Großhändlern und KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) basiert auf Kriterien wie Nettoumsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl. Diese Vorgaben sind in der EUDR-Gesetzgebung festgelegt.
Unterschiede zwischen Betreibern und Händlern
Zwar sind sowohl Betreiber als auch Händler zentrale Akteure im Rahmen der EUDR, ihre Verantwortlichkeiten unterscheiden sich jedoch je nach ihrer Rolle in der Lieferkette und in manchen Fällen auch je nach Unternehmensgröße.
Betreiber
- Bringen Sie relevante Produkte erstmals auf den EU-Markt oder exportieren Sie sie aus der EU.
- Es muss eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden: Erfassung von Produkt-, Lieferanten- und Geolokalisierungsdaten, Bewertung und Minderung der Risiken von Abholzung oder illegaler Nutzung sowie Einreichung einer Due-Diligence-Erklärung im EU-Informationssystem.
- Behalten Sie die volle rechtliche Verantwortung, auch wenn Sie sich auf die vorgelagerte Due Diligence anderer Betreiber verlassen.
- Aufzeichnungen der Due-Diligence-Dokumentation müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Händler
Ihre Pflichten variieren je nach Größe:
- Große Händler (keine KMU): Ähnliche Verpflichtungen wie Betreiber, einschließlich Sorgfaltspflicht und Berichterstattung.
- KMU-Händler: Geringere Verpflichtungen, insbesondere die Erhebung und Speicherung von Lieferanten- und Kundeninformationen für fünf Jahre und die Weitergabe dieser Informationen an Behörden auf Anfrage.
Kurz gesagt: Die größte Belastung für die Einhaltung der Vorschriften tragen die Betreiber, während die Verantwortung der Händler mit ihrer Unternehmensgröße steigt. Aufgrund dieser Unterscheidung ist es für EU-Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre Rolle in der Lieferkette korrekt zu identifizieren, bevor die Vorschriften in Kraft treten.
Weitere wichtige Begriffe in EUDR
- Inverkehrbringen: Erstmaliges Bereitstellen eines Produkts in der EU.
- Bereitstellung auf dem Markt: Jede Weiterlieferung von Produkten, die sich bereits auf dem EU-Markt befinden. Dazu gehört der Vertrieb, der Verbrauch oder die Verwendung eines relevanten Produkts auf dem EU-Markt, unabhängig davon, ob es kostenpflichtig oder unentgeltlich ist.
- Sorgfaltspflichterklärung: Obligatorische Erklärung der Betreiber (und einiger Händler) zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften.
- Abholzung: Die Umwandlung von Waldflächen in landwirtschaftliche Nutzflächen.
- Frei von Abholzung: Die Produkte dürfen nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt werden.
- Waldschädigung: Strukturelle Veränderungen der Waldbedeckung, einschließlich der Umwandlung von Primärwäldern oder sich regenerierenden Wäldern in Plantagenwälder und der Umwandlung von Primärwäldern in gepflanzte Wälder.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen
Für EU-Unternehmen stellt die EUDR nicht nur eine regulatorische Hürde dar, sondern auch eine große betriebliche Umstellung, die Vorbereitungen lange vor den Umsetzungsfristen erfordert.
1. Supply Chain Mapping und Rückverfolgbarkeit
Unternehmen müssen den Ursprung von Rohstoffen mithilfe von Geolokalisierungskoordinaten bis zum Produktionsstandort zurückverfolgen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten, die Gewährleistung präziser Datenflüsse und die Identifizierung risikoreicher Beschaffungsländer.
2. Aufbau oder Modernisierung von Due-Diligence-Systemen
Betreiber und Großhändler müssen formelle Due-Diligence-Prozesse implementieren, die Informationssammlung, Risikobewertung, Minderungsmaßnahmen und Berichterstattung umfassen. Diese Systeme müssen jährlich überprüft und dokumentiert werden, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.
3. Digitale Compliance und das EU-Informationssystem
Die Einreichung von Due-Diligence-Erklärungen erfolgt über das zentrale Informationssystem der EU. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie über die technischen Voraussetzungen verfügen, um genaue und zeitnahe Erklärungen einzureichen und gegebenenfalls auf vorgelagerte Erklärungen zu verweisen.
4. Ressourcenzuweisung und Schulung
Die Einhaltung der Vorschriften erfordert spezielle finanzielle und personelle Ressourcen. Unternehmen müssen möglicherweise in neue IT-Systeme, Satellitenkartierungstools oder Lieferantenaudits investieren und ihre Mitarbeiter schulen, um die Einhaltung der Vorschriften effektiv zu gewährleisten.
5. Größenabhängige Verpflichtungen
KMU profitieren von leichteren Pflichten, sind aber nicht davon ausgenommen. Sie müssen weiterhin Aufzeichnungen über Lieferanten und Kunden führen, die Rückverfolgbarkeit gewährleisten und in der Lage sein, den Behörden Informationen bereitzustellen. Mittlere und große Unternehmen unterliegen ab dem 30. Dezember 2025 den vollständigen Compliance-Verpflichtungen, während KMU bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben.
6. Risiko der Nichteinhaltung
Die nationalen Behörden werden Kontrollen durchführen und bei Verstößen Strafen verhängen. Zu den Sanktionen können Geldbußen, die Beschlagnahmung von Produkten, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder ein vorübergehendes Verbot des Marktzugangs gehören.
Für EU-Unternehmen erfordert die EUDR einen proaktiven Ansatz. Frühzeitige Investitionen in Transparenz in der Lieferkette, starke Due-Diligence-Systeme und die Zusammenarbeit mit Lieferanten sichern nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern stärken auch die Widerstandsfähigkeit und das Vertrauen in einem Markt, in dem Nachhaltigkeit schnell zu einer Grundvoraussetzung wird.
Abschluss
Mit Inkrafttreten der EUDR ist die korrekte Identifizierung, ob Ihr Unternehmen als Betreiber oder Händler agiert, nicht nur eine Frage der Einhaltung der Vorschriften, sondern auch eine Frage der Verantwortung und des Risikomanagements.
Die Betreiber tragen erhebliche Verantwortung dafür, dass ihre Produkte frei von Abholzung sind und durch entsprechende Sorgfaltspflichterklärungen belegt sind. Die Verantwortung der Händler variiert je nach Unternehmensgröße. Für Unternehmen entlang der Lieferkette sollte der Aufbau robuster Rückverfolgbarkeits- und Compliance-Systeme jetzt Priorität haben, bevor die Durchsetzungsfristen in Kraft treten.
Wenn Sie Ihre Rolle im Rahmen der EUDR heute bewerten, können Sie Ihr Unternehmen in die Lage versetzen, in einem zunehmend auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Markt konform, wettbewerbsfähig und vertrauenswürdig zu bleiben.
Über den Autor
Coffee lover and COO of Era of We