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EUDR 2025 verzögert sich – Was Sie über die neuesten Aktualisierungen wissen müssen
Es wurde eine Verschiebung der EUDR 2025 vorgeschlagen, was bei vielen Unternehmen für Unsicherheit sorgt. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist eine der ambitioniertesten Nachhaltigkeitsinitiativen der EU und zielt darauf ab, die mit globalen Lieferketten verbundene Entwaldung einzudämmen. Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens im Dezember 2025 hat die Europäische Kommission jedoch eine teilweise Verschiebung und Anpassung der Umsetzung vorgeschlagen.
Dieser Schritt spiegelt die operativen, technischen und administrativen Herausforderungen wider, mit denen Regulierungsbehörden und Unternehmen bei der Implementierung eines derart datenintensiven Rahmens konfrontiert sind. Für europäische Unternehmen und globale Exporteure gleichermaßen bietet die Verschiebung wertvollen Spielraum, um Sorgfaltsprüfungssysteme, Datenmanagement und Lieferantenkommunikationsprozesse aufeinander abzustimmen.
Die Richtung bleibt jedoch unverändert: Die EU erwartet von Unternehmen vollständige Rückverfolgbarkeit und eine „entwaldungsfreie“ Beschaffung. Für Verantwortliche in den Bereichen Beschaffung, Compliance und Nachhaltigkeit aller Branchen, die sich auf die nächste Phase der EU-Verordnungsschutzverordnung (EUDR) vorbereiten, ist es nun entscheidend zu verstehen, was die Verzögerung umfasst und was nicht.
Warum wurde eine Verzögerung vorgeschlagen?
Es gibt mehrere Gründe für die vorgeschlagene Verschiebung der vollständigen Durchsetzung der EU-Verordnung. Die wichtigsten sind:
- Bedenken hinsichtlich der operativen Einsatzbereitschaft: Die Europäische Kommission hat auf Kapazitätsengpässe in ihrer geplanten IT-Infrastruktur, dem „EUDR-Informationssystem“, hingewiesen, das große Mengen an Sorgfaltspflichterklärungen von Unternehmen empfangen und verarbeiten soll.
 
- Umfang der erforderlichen Meldungen: Industrie und EU gehen davon aus, dass die Anzahl der Meldungen weitaus höher ausfallen könnte als ursprünglich geschätzt, möglicherweise Hunderte Millionen bis zu einer Milliarde jährlich. Dies stellt sowohl Unternehmen als auch Aufsichtsbehörden vor große Herausforderungen.
 
- Widerstand von Interessengruppen: Produzenten und Händler von Exportgütern wie Palmöl, Soja, Rindfleisch und Kakao äußerten Bedenken hinsichtlich der Vorbereitungen, der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften und möglicher Wettbewerbsverzerrungen. So begrüßte beispielsweise der malaysische Palmölverband die zusätzliche Vorbereitungszeit.
 
- Wettbewerbs-/Marktbedenken: Einige große Agrarunternehmen haben darauf hingewiesen, dass die Unsicherheit über den Zeitplan der Regulierung Investitionen und die Planung der Lieferkette behindert.
 
- Anforderungen an regulatorische Flexibilität und Vereinfachung: Einige EU-Mitgliedstaaten und die Industrie innerhalb der EU haben sich für eine geringere Belastung kleinerer Unternehmen, nachgelagerter Händler und Kleinstlieferanten ausgesprochen. Die jüngsten Vorschläge der Kommission tragen dem Rechnung.
 
Kurz gesagt, geht es bei dem Verzögerungsvorschlag nicht nur um zusätzliche Zeit, sondern um eine Neugestaltung des „Wie“ des EUDR-Beitritts, d. h. des Verwaltungsaufwands, der Datensysteme und der Rollen/Verantwortlichkeiten der Unternehmen in der Lieferkette.
Die Herausforderungen von EUDR und Datenmanagement
Für Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind oder in den EU-Markt exportieren, stellt die EUDR mehrere miteinander verbundene Herausforderungen dar, die sich um Daten, Transparenz der Lieferkette und Risikomanagement drehen, darunter:
Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Geolokalisierung
Die Betreiber müssen die Geolokalisierung (Koordinaten oder Polygone) der Produktionsstätten angeben, die Lieferketten bis zum Ursprung der Rohstoffe zurückverfolgen und die Einhaltung der lokalen Gesetze sowie den Status „entwaldungsfrei“ nachweisen (d. h. keine Waldumwandlung nach dem 31. Dezember 2020).
Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements, DDS) und Berichtspflichten
Ein Kernbestandteil der EUDR ist die Verpflichtung für Betreiber/Händler, ein Lieferanteninformationssystem (DDS) an ein zentrales Informationssystem zu übermitteln und Risikobewertungen, Risikominderungsmaßnahmen und die Überprüfung der Lieferantenpraktiken zu dokumentieren. Umfang und Komplexität dieser Verpflichtungen werden als wesentliche Engpässe genannt.
Zuverlässigkeit des Datensystems und administrative Belastung
Als zentrale Herausforderung wird der Bedarf an einer robusten IT-Plattform genannt, die große Datenmengen verarbeiten, Daten aus verschiedenen Ländern abgleichen, Herkunftsregionen nach Risiken klassifizieren und den zuständigen Behörden die Durchsetzung der Einhaltung ermöglichen kann. Der Vorschlag der Kommission verweist auf die „Reduzierung der Belastung des Informationssystems“.
Verantwortung stromabwärts vs. stromaufwärts
Die Verordnung bestimmt, dass vorgelagerte Akteure (diejenigen, die das erste Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen) die primären Verantwortlichkeiten tragen. Nachgelagerte Händler, Einzelhändler und Verarbeiter müssen zwar weiterhin die Integrität der Lieferkette gewährleisten, unterliegen aber geringeren direkten Verpflichtungen. Diese Abgrenzung birgt jedoch Herausforderungen hinsichtlich der Koordination der Lieferkette, der Vertragsgestaltung, der Prüfung und des Datenaustauschs.
KMU, Kleinstunternehmer und Risikoklassifizierung
Kleinere Produzenten und Betreiber (Kleinst- oder Kleinunternehmen) verfügen oft nicht über die nötigen Ressourcen, Datenmanagementsysteme und die Möglichkeit, Lieferanten zu erfassen. Der jüngste Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, ihre Pflichten (einschließlich einmaliger Meldungen) zu erleichtern. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wirft dies jedoch weiterhin Fragen hinsichtlich ihrer Bereitschaft und Integration in größere Netze auf.
Globale Beschaffung und Einhaltung der Vorschriften in Drittländern
Viele der betroffenen Rohstoffe werden außerhalb der EU produziert. Die Sicherstellung der lokalen Rechtmäßigkeit (in Bezug auf Landnutzung, Waldumwandlung, Arbeitsbedingungen und Exportbestimmungen), die Erhebung der erforderlichen Daten und die Zusammenarbeit mit Lieferanten in verschiedenen Rechtsordnungen bergen erhebliche Komplexität und Risiken.
Unternehmen müssen nicht nur ihre direkten Geschäftstätigkeiten bewerten, sondern auch das gesamte vorgelagerte (und teilweise nachgelagerte) Lieferkettenökosystem, Risikopunkte identifizieren, in Daten-/IT-Systeme investieren und sich mit Lieferanten abstimmen, oft über mehrere geografische Regionen hinweg.
Der aktuelle Stand der EUDR
Hier eine Zusammenfassung des aktuellen Stands (Stand Oktober 2025) mit wichtigen Terminen, Verpflichtungen und vorgeschlagenen Änderungen:
- Die Verordnung, offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, trat im Juni 2023 in Kraft.
 - Der ursprüngliche Antragstermin wurde für große und mittlere Betreiber vom 30. Dezember 2024 auf den 30. Dezember 2025 verschoben.
 - Am 21. Oktober 2025 bestätigte die Europäische Kommission, dass große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 die Vorgaben erfüllen müssen (die rechtlichen Verpflichtungen treten in Kraft).
 - Für Kleinst- und Kleinunternehmen („Kleinst-/Kleinstprimärbetriebe“) hat die Kommission in ihrem Änderungsvorschlag vorgeschlagen, ihre vollen Verpflichtungen bis zum 30. Dezember 2026 (statt Juni 2026) aufzuschieben.
 
Die Kommission hat außerdem eine sechsmonatige Übergangsfrist für Kontrollen/Durchsetzungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden für größere Betreiber vorgeschlagen (d. h. die Durchsetzung beginnt für große Betreiber etwa am 30. Juni 2026), während Kleinst- und Kleinbetreiber möglicherweise erst später mit Durchsetzungsmaßnahmen rechnen müssen.
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten Vereinfachungsmaßnahmen: Befreiung der nachgelagerten Betreiber von der Pflicht zur Einreichung einer vereinfachten Erklärung, wenn die vorgelagerten Betreiber dies getan haben; Kleinst- und Kleinbetreiber in Ländern mit niedrigem Risiko benötigen möglicherweise nur eine einmalige vereinfachte Erklärung; Reduzierung des Aufwands für kleine und Kleinstbetreiber im Primärsektor.
Obwohl die Möglichkeit einer Verschiebung der vollständigen Durchsetzung für große Betreiber auf das Jahr 2026 erörtert wurde, lehnte die Kommission eine pauschale einjährige Verschiebung für alle ab.
Aus rechtlicher Sicht bleiben die ursprünglich vereinbarten Anwendungsdaten bis zur förmlichen Annahme der Änderung durch das Europäische Parlament und den Rat rechtsverbindlich.
Auswirkungen auf Unternehmen: Unternehmen können nicht mit einer einheitlichen Fristverlängerung rechnen; große Marktteilnehmer müssen so handeln, als sei der 30. Dezember 2025 eine feste Frist, und gleichzeitig einen gestaffelten Ansatz, Übergangsregelungen und Sonderbestimmungen für kleinere Marktteilnehmer in Betracht ziehen. Die Ausnahmen für nachgelagerte Händler in Bezug auf die Sorgfaltspflichten werden die Komplexität zwar etwas reduzieren, doch müssen diese weiterhin riesige Datenmengen verarbeiten und speichern, insbesondere Referenz- und Verifizierungsnummern .
Was können Unternehmen tun, um sich auf die EUDR im Jahr 2025 vorzubereiten?
Die folgenden Schritte skizzieren die praktischen Prioritäten für Unternehmen, die sich auf die nächste Phase der EUDR-Umsetzung vorbereiten:
1. Die Sorgfaltspflichtsysteme und die Dokumentation stärken.
Digitale Tools zur Verwaltung von Due-Diligence-Erklärungen (DDS), zur Erfassung von Lieferantenverifizierungsdaten und zur Integration in das kommende EUDR-Informationssystem der EU entwickeln oder verbessern.
2. Lieferantenbindungs- und Datenaustauschprotokolle einführen
Arbeiten Sie mit vorgelagerten Lieferanten, insbesondere außerhalb der EU, zusammen, um die notwendigen Informationen zu Landnutzung, Legalität und Rückverfolgbarkeit zu erhalten. Bauen Sie langfristige Kapazitäten und Schulungen in den lokalen Beschaffungsregionen auf.
3. Planung der Dokumentation und Vorbereitung auf Audits
Ab Mitte 2026 müssen nachvollziehbare Aufzeichnungen geführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften bei potenziellen Audits oder Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden nachweisen zu können.
4. Regulatorische Aktualisierungen und Änderungen überwachen
Verfolgen Sie die Entwicklungen im Europäischen Parlament und im Rat im Zuge des Fortschritts des EUDR-Änderungsvorschlags, um Ihre Pläne entsprechend anzupassen.
Die vorgeschlagene Verschiebung der EUDR bedeutet keinen Rückzug der EU von ihrer Nachhaltigkeitsagenda, sondern vielmehr eine Neuausrichtung, um eine glaubwürdige und durchsetzbare Einhaltung zu gewährleisten. Große Unternehmen müssen weiterhin die verbindliche Frist im Dezember 2025 einhalten, während kleinere Unternehmen von gestaffelten oder vereinfachten Verpflichtungen profitieren können.
Für Unternehmen bietet diese Übergangsphase die Chance, ihre interne Governance zu stärken, die Transparenz ihrer Lieferanten zu erhöhen und in Datensysteme zu investieren, die eine umfassende Sorgfaltsprüfung ermöglichen. Da die Kommission die digitale Bereitschaft und Verhältnismäßigkeit betont, ist proaktives Handeln entscheidend. Unternehmen, die sich jetzt vorbereiten, minimieren künftige Störungen und sichern sich einen Wettbewerbsvorteil, wenn die Durchsetzung der Vorschriften ab 2026 verstärkt wird.
Über den Autor
Coffee lover and COO of Era of We